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Tarife / AGB

Tarife für Personen mit Steuerwohnsitz im Kanton Obwalden.

 

Pflegerische Leistungen

Die Kosten für pflegerische Leistungen werden gemäss Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) von den Versicherungen übernommen, vorausgesetzt ein ärztlicher Auftrag liegt vor. Pflegematerialien werden teilweise durch die Versicherungen vergütet.

Spitex Obwalden verrechnet die aufgewendete Zeit in 5-Minuten-Einheiten (Mindestdauer = 10 Minuten). Angebrochene Einheiten werden aufgerundet.

CHF 76.90/Std. Abklärung und Beratung

CHF 63.00/Std. Behandlungspflege

CHF 52.60/Std. Grundpflege

Patientenbeteiligung: Der Kundin/dem Kunden wird maximal
CHF 15.35 pro Tag als Patientenbeteiligung belastet. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren.

 

Hauswirtschaftliche Leistungen

Die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen müssen von den Kundinnen und Kunden selber getragen werden, ausser es wurde eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall kommen Versicherungen ganz oder teilweise für die Kosten der hauswirtschaftlichen Leistungen auf.

CHF 40.00/Std. (Verrechnung in 15-Minuten-Einheiten)

Die Verrechnung der Dienstleistungen erfolgt nicht kostendeckend. Die Gemeinden und der Kanton leisten einen Beitrag daran.

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